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Reiserücktrittsversicherung eine nützliche Reiseversicherung
Die gebuchte Reise gegen Stornokosten zu schützen ist nützlich und ist gerade bei Personen im Rentenalter
und bei Familien mit kleinen Kindern sehr ratsam. Dieser Personenkreis ist häufiger betroffen vom Reiserücktritt, da hier
die Risiken, plötzlich nicht verreisen zu können, höher sind als bei anderen Personengruppen.
Versicherte Gründe bei einer Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt jedoch nur dann die Stornokosten, wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt.
Welche Gründe dies genau sind, kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Im allgemeinen sind
dies Gründe wie unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, oder Tod einen nahen Angehörigen. Auch eine
plötzliche Arbeitslosigkeit oder erheblicher Schaden am Eigentum wegen eines Elementarereignisses sind auslösende Gründe für eine
Reisestornierung und werden als versicherter Grund anerkannt.
In diesen Fallen zahlt das Versicherungsunternehmen die Stornokosten.
Nicht versicherte Gründe bei einer Rücktrittsversicherung
Sie sollten sich vorab gut informieren, wann ein Ereignis versichert ist, und welches nicht. Wer meint, durch
schlechtes Wetter am Urlaubsort nicht reisen zu wollen, kann nicht auf die Hilfe einer Stornoversicherung hoffen. Auch ein
plötzlicher Sinneswandel in der Art der Anreise von der gebuchten Busreise zu Flugreise ist kein versicherter Grund für
eine Übernahme von Stornokosten oder Umbuchungskosten durch den Versicherer. Auch die Angst vor möglichen Gesundheitsrisiken im
Reiseland sind nicht versichert als Rücktrittsgrund,
Versicherter Personenkreis bei einer Reiserücktrittsversicherung
Der Personenkreis, der ein solches versichertes Ereignis auslösen kann, sind neben den Reisenden selbst auch die Kinder,
die Eltern und andere nahe Verwandte.
Das sind die so genannten Risikopersonen, also die Menschen, die ein Grund sein könnten, die geplante Reise abzusagen.
Reiserücktritt ohne Stornokosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine gebuchte Reise ohne Rücktrittsversicherung kostenlos storniert werden. Dies
geschieht in den Fällen, in denen die Reise durch besondere Umstände, wie höhere Gewalt, nicht zumutbar ist.
Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge oder Maßnahmen der Regierung wie Einreiseverbote sind solche Fälle. So
beispielsweise, wenn das auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für das Reiseland ausgibt. In diesen Fällen
stellt der Reiseveranstalter den Reisenden die Möglichkeit bereit, kostenlos zu stornieren, oder die Reise umzubuchen auf spätere
Termine oder andere Reiseziele.